Museumsschiffe
der Wasserschutzpolizei
ELBE
1 und ELBE 27
MS ELBE
1
ex. „Wasserschutzpolizei 1“ (1965 - 1991)
ex. „Wasserschutzpolizei 3“ (1991 - 1996)
Das seegehende
Streckenboot „Wasserschutzpolizei 1“ wurde am 20.Juli
1965 bei der Menzer-Werft in Hamburg-Bergedorf vom Stapel gelassen.
Für die Wasserschutzpolizeien der Bundesländer Schleswig-Holstein
(u.a. “Helgoland“), Bremen („Bremen 2“) und
Hamburg („Wasserschutzpolizei 1“) wurden mehrere typengleiche
Küstenstreifenboote gebaut, die sich in den Ausmaßen und
der Ausstattung nur unwesentlich voneinander unterscheiden.

„Elbe 1“ im Nord-Ostsee-Kanal
2007
Die 22 kn. schnelle „Wasserschutzpolizei 1“ wurde am 9.
Dezember 1965 in Dienst gestellt, um mit einer max. 9-köpfigen
Besatzung schnelle Hilfe bei den unterschiedlichsten polizeilichen
Anlässen gewährleisten zu können. Das Einsatzgebiet
reichte im Rahmen des mit den Bundesländern Schleswig-Holstein
und Niedersachsen geschlossenen Elbe-Abkommens vom Hamburger Hafen
bis zur deutschen Hoheitsgrenze in der Nordsee und bestand vorwiegend
im Unterelbestreifendienst zwischen Hamburg und St.Margareten (bei
Brunsbüttel). Ein Höhepunkt in der Dienstzeit dieses Schiffes
stellt sicherlich die Mitwirkung an den polizeilichen Maßnahmen
bei den Segelwettbewerben der Olympischen Spiele 1972 in Kiel dar.
Technische,
taktische und natürlich auch finanzielle Notwendigkeiten machten
später die Reduzierung der Maschinenleistung und damit eine Senkung
der Höchstgeschwindigkeit auf 16 kn. notwendig. Die Besatzung
bestand jetzt regelmäßig nur noch aus 4 Mann.
Maschinenraum "Elbe 1" Foto
Erich Boostedt
Nach
der 1991 getroffenen Entscheidung über den Bau eines neuen Küstenstreifenbootes,
das auf den Namen „Bürgermeister Brauer“ getauft
wurde und als Flaggschiff der Hamburger Wasserschutzpolizei traditionell
mit der „1“ bezeichnet wurde, musste unsere alte „WS
1“ ihren Namen hergeben und wurde in „Wasserschutzpolizei
3“ umbenannt, da auch der Name „WS 2“ für einen
Neubau („Bürgermeister Weichmann“) vorgesehen war.
Nach Meinung vieler Kollegen der Wasserschutzpolizei, die auf der
alten „1“ gefahren sind, ist sie ein „Schiff mit
Seele“, das in ihrer Erinnerung weiterhin das Flaggschiff der
Hamburger Wasserschutzpolizei bleibt.
„Elbe 1 “in Kiel 2007 Foto Franz Lewitz
Elbe
1 - Technische Daten:
Fahrzeugart:
Seeberufsgenossenschaft-Sonderfahrzeug
Unterscheidungssignal: DBJC (als Museumsschiff:
DFHH)
Werft: Schiffswerft Ernst Menzer, Hamburg-Bergedorf
Baujahr: 1965
Länge: 32,35 m
Breite: 5,40 m
Tiefgang: 1,70 m
BRT: 113,57
Maschine: 2 MWM V16-Diesel-Motoren
1 Hilfsdiesel
Leistung: 2 x 343 kW (465 PS)
Geschwindigkeit: 16 Knoten
Tankinhalt: 8.000 l Treibstoff (Radius 700 sm)
2.000 l Frischwasser
Ausrüstung: Kreisel- und Magnetkompass,
Radar, Seefunk
Polizeifunk, Schlauchboot mit 25 PS-Motor,
2 Hydraulikkräne für Schlauchboot
Anlasskompressor
Küche, Toiletten
Fahrtgebiet: Unterelbe, Hoheitsgewässer mit angrenzenden
Gebieten der Nordsee (Küstenmeer)
Besatzung: 4 Personen
Außerdienststellung: Oktober 1996 |

Bis zu
seiner Außerdienststellung im Herbst 1996 hat dieses Boot vorwiegend
im Zuständigkeitsbereich des Wasserschutzpolizeireviers Waltershof
(WSR 8, heute WSPK 1), aber auch am Wasserschutzpolizeirevier Cuxhaven
über 30 Jahre bei Wind und Wetter 24 Stunden am Tag die Sicherheit
auf der Seeschifffahrtstrasse Elbe sowie in der Nordsee gewährleistet.
Die Versteigerung des Schiffes durch die Finanzbehörde nach Außerdienststellung
konnten wir dank tatkräftiger Unterstützung durch den Polizeiverein
Hamburg e.V. und dessen Vorsitzenden, Staatsrat Dirk Reimers, verhindern.
Im Sommer 1997 durften das MUSEUM DER ARBEIT und unser Verein dieses
schöne Schiff nach langen, zähen Verhandlungen über
finanzielle Ausgleichszahlungen endlich als Museumsschiff übernehmen.
Es wurde von uns nach seiner ursprünglichen taktischen Bezeichnung
bzw. seinem Rufnamen im Polizeifunk „ELBE 1“ benannt.
MS Elbe 1 im Sommer 2004 Foto Helmut Oberlack
Die Mitglieder
des Vereins begannen mit den Sanierungsarbeiten, die aufgrund des
erheblichen Umfangs abschnittsweise durchgeführt werden mussten.
Leider machte ein trotz gründlicher Voruntersuchung auftretendes
kleines Leck im Herbst 2000 die Arbeiten zum Teil wieder zunichte.
Mit Hilfe von Sponsoren und der Inanspruch-nahme eines Werftbetriebes
wurde der Rumpf saniert und anschließend konserviert. Aufgrund
der Schäden nach dem Wassereinbruch wurde auch die zeitaufwendige
Restaurierung der Räume im Heck des Schiffes erforderlich. Die
Arbeiten dauerten bis zum Sommer 2002 an. In diesem Zusammenhang wurden
auch teilweise neue Sicherheits- und Ausrüstungsvorschriften
erfüllt, die an ein Traditionsschiff dieser Klasse zu stellen
sind. Diese Arbeiten waren nicht nur zeitaufwendig, sondern auch sehr
kostenintensiv. So mussten wir nur für diese Sanierung über
50.000,- EURO für Material und teilweise Arbeitslohn investieren.
Nun darf
die „ELBE 1“ als Museumsschiff mit einer Zulassung als
Traditionsschiff mit max. 40 Fahrgästen und 5 Besatzungsmitgliedern
in seinem ehemaligen Einsatzgebiet auf der Unterelbe, dem Nord-Ostsee-Kanal
sowie in küstennahen Gewässern (Nord- und Ostsee bis max.
20 sm von der Küstenlinie) fahren.
Nach
oben
MB
„Alfred Wachholz“ („ELBE 27“)
ex. „Wasserschutzpolizei 27“ (1959 - 1992)
Ende der 50er Jahre wurde für die Hamburger Wasserschutzpolizei
bei der Menzer-Werft in Hamburg-Bergedorf eine Serie von 10 typgleichen
Barkassen mit Dieselmotoren, sogenannte leichte Hafenstreifenboote,
als Ersatz für die bis dahin eingesetzten Dampfbarkassen gebaut.
Der Stapellauf der etwa 29 t schweren „Wasserschutzpolizei 27“
erfolgte im November 1959.

Stapellauf der Wasserschutzpolizei 27 im November 1959
Die „Wasserschutzpolizei 27“ mit ihrem Polizei-Funkrufnamen
„Elbe 27“ wurde an verschiedenen Wasserschutzpolizeirevieren
im Hamburger Hafen bis hin zum Revier in Lauenburg auf der Oberelbe
eingesetzt. Diese Boote nahmen vielfältige polizeiliche Aufgaben
wahr: von Streifenfahrten, Transport von Polizeikräften zum Einsatzort
(häufig Schiffe, die an den Pfählen lagen), Absperrungen
und Sicherung von Gefahrenstellen auf dem Wasser, Rettung von Personen
und Bergung von Leichen bis hin zu Eskortierung von Staatsgästen.
Besonders in engen Hafenbecken sind die leichten Hafenstreifenboote
mit ihrem schmalen Rumpf und dem Verstellpropeller ein sehr wendiges
Einsatzmittel, das den Anforderung der Wasserschutzpolizei über
lange Zeit gerecht wurde. Traurige Höhepunkte in der Dienstzeit
der „Wasserschutzpolizei 27“ waren die Einsätze anläßlich
der Flutkatastrophe am 16./17. Februar 1962 oder der Untergang der
Barkasse „Martina“ auf der Norderelbe nach Kollision mit
einem Schleppzug.
Die „27“
wurde später zum Radar-Schulungsboot der Wasserschutzpolizeischule
umgebaut und hat dort bei der Ausbildung von Polizeibeamten der Wasserschutzpolizeien
aller Bundesländer eine nicht unwesentliche Rolle gespielt bis
sie durch einen Radarsimulator ersetzt wurde.

„Alfred Wachholz “ im
Einsatz beim Hafengeburtstag Foto
Franz Lewitz
Trotz
mehrfacher Modernisierungen, zuletzt im Winter 1986/87 und der optischen
Veränderung von grauen zu weißen Aufbauten im Winter 1991/92,
war die Barkasse nach über 30 Jahren Polizeidienst technisch
nicht mehr auf dem neuesten Stand und entsprach nicht mehr den Anforderungen,
die an ein polizeiliches Einsatzmittel gestellt werden. Bis auf derzeit
noch 2 Barkassen sind alle Schiffe dieser Baureihe bereits ausgemustert,
werden aber auch von privaten Bootseignern noch gern gefahren.
Leichtes Hafenstreifenboot „Wasserschutzpolizei 27“
Werft:
Schiffswerft Ernst Menzer, Hamburg-Bergedorf
Baujahr: 1959
Länge: 18,17 m
Breite: 3,90 m
Tiefgang: 1,50 m
Maschine: MWM 8-Zylinder-Dieselmotor
Leistung: 173 KW (235 PS)
Geschwindigkeit: 11 Knoten
Außerdienststellung: Juni 1992
Seit 1993 aber hat diese Barkasse als Museumsschiff „Alfred
Wachholz“ bei vielen Museumsstreifenfahrten mit maximal 20 Gästen
und bei Filmaufnahmen bewiesen, dass sie immer noch voll funktionstüchtig
ist. Abschließend sei hier ein weiterer Beweis der Funktionstüchtigkeit
erwähnt, auf den wir stolz sein können: Nach der Übernahme
der Barkasse als Museumsschiff haben Besatzungen der „Alfred
Wachholz“ bereits drei Personen aus Seenot bzw. vor dem Ertrinken
gerettet.

Museumsschiff „Alfred Wachholz“ in Kiel-Holtenau
beim Jubiläum des Nord-Ostsee-Kanals 1995
Sollten
wir Sie für eine Fahrt mit einem unserer Museumsschiffe
interessiert haben,
wenden Sie sich bitte hinsichtlich Terminabsprachen für Gruppenfahrten
an unseren Koordinator, Klaus Rogge.
Geschichte
- MS
„ELBE 1“
ex. „Wasserschutzpolizei 1“ (1965 - 1991)
ex. „Wasserschutzpolizei 3“ (1991 - 1996)

Schiffsstempel des Museumsschiffes ELBE 1
Das
seegehende Streckenboot „Wasserschutzpolizei 1“ wurde am 20.Juli
1965 unter der Baunummer 439 bei der Menzer-Werft in Hamburg-Bergedorf
vom Stapel gelassen. Für die Wasserschutzpolizeien der Bundesländer
Schleswig-Holstein (u.a. „Falshöft“, „Birknack“
und „Helgoland“,), Bremen („Bremen 2“) und
Hamburg wurden bei dieser zum damaligen Zeitpunkt für den Bau
von sehr funktionalen Behördenschiffen anerkannten Werft mehrere
typengleiche Küstenstreifenboote gebaut, die sich äußerlich
nur unwesentlich voneinander unterschieden, aber hinsichtlich ihrer
Ausstattung auf das jeweils vorgesehene Einsatzgebiet zugeschnitten
waren. So wurden die später gebauten, meist für die Nordsee
vorgesehenen Küstenstreifenboote etwas größer und
mit leistungsstärkeren Motoren ausgerüstet. Für den
Neubau der „Wasserschutzpolizei 1“ (WS 1) musste die
Stadt Hamburg in den Jahren 1964 und 1965 insgesamt 783.000 DM investierten.

| |
 |
| “Helgoland“ im
Büsumer
Hafen 2006 Foto:
WSP Schleswig-Holstein |
| |
 |
| „Falshöft“ vom
Wasserschutzpolizeirevier Kiel Foto: WSP Schleswig-Holstein |
Am
9. Dezember 1965 wurde die 22 kn. schnelle „Wasserschutzpolizei 1“
nach einer Bauzeit von 8 Monaten in Dienst gestellt, um mit einer
max. 9-köpfigen Besatzung schnelle Hilfe bei den unterschiedlichsten
polizeilichen Anlässen gewährleisten zu können. Das
Einsatzgebiet reichte im Rahmen vom Hamburger Hafen bis zum ehemaligen
Feuerschiff „ELBE 1“ in der
Nordsee und bestand vorwiegend im Unterelbestreifendienst zwischen
Hamburg und St. Margareten (bei Brunsbüttel).
Schon
seit der frühesten Geschichte spielt der freie Handelsverkehr
und die Zollfreiheit auf der Elbe bis zur Elbmündung und damit
der Zugang zu allen Weltmeeren für Hamburg eine bedeutende Rolle.
Diese von Kaiser Barbarossa der Stadt am 7. Mai 1189 verliehenen Privilegien
haben der Senat und Kaufleute stets gegen alle Angriffe auch durch
Seeräuber verteidigt. Spektakulär war um 1400 der Kampf
einer Hamburger Kriegsflotte in der Elbmündung gegen die Vitalienbrüder
mit ihren Anführern Klaus Störtebeker und Gödeke Michels,
die letztlich zur Gefangenennahme und Enthauptung von Störtebeker
führte. Bereits im Jahr 1394 eroberte der Elbmündung und
gründete dort das Amt Ritzebüttel (einschließlich
des heutigen Cuxhaven sowie der Inseln Neuwerk und Scharhörn).
„WS
1“ vor dem Umbau mit den alten Abgasrohren"
Erst
durch das
Groß-Hamburg-Gesetz kam es 1937 zu einem Gebietstausch Cuxhavengegen
Harburg/Wilhelmsburg. Sowohl die Unterelbe als auch die Hafenanlagen
von Cuxhaven verblieben zunächst unter polizeilicher Zuständigkeit
der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Wasserschutzpolizei –
Gruppe Hamburg war im Unterelberaum mit einem Revier in Cuxhaven und
einer Station in Brunsbüttel präsent. Als sich Pläne
für einen Tiefwasserhafen im Wattenmeer als Alternative für
das Ausbaggern der Elbe für die sich ständig vergrößernden
Seeschiffe konkretisierten, reduzierte Hamburg durch einen Staatsvertrag
im Tausch für dafür benötigten Flächen seinen
Einfluss auf die bestehenden Seehäfen in Cuxhaven. Nach Aufgabe
der Ausbaupläne für den Tiefwasserhafen aus wirtschaftlicher
und ökologischer Sicht widmeten die norddeutschen Küstenländer
das Wattenmeer dem Naturschutz. So verfügt Hamburg in der Elbmündung
über den „Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer“
mit der bewohnten Insel Neuwerk sowie den unbewohnten Inseln Scharhörn
und Nigehörn. Bis zum heutigen Tage ist das Hamburger Wasserschutzpolizeirevier
4 (WSR 4, bis 1976: WSR 12) in Cuxhaven zuständig für die
polizeilichen Maßnahmen in diesem Teil des Staatsgebietes.
Unter britischer
Besatzung wurde im Mai 1945 der Wasserschutzpolizei - Gruppe Hamburg
unabhängig von Ländergrenzen die Zuständigkeit auf
der Elbe von der Demarkationslinie zur Sowjetischen Besatzungszone
(Elb-KM 475 bei Schnackenburg) bis zur Hoheitsgrenze in der Nordsee
zugewiesen. Nach Rückgabe der Polizeihoheit an die Länder
ab 1950 übte die Wasserschutzpolizei der Freien und Hansestadt
Hamburg polizeiliche Aufgaben auf der Elbe zunächst allein aufgrund
einer Vereinbarung zwischen Niedersachsen, Schleswig-Holstein und
Hamburg über die Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit
ihrer Polizeien aus. Für den Unterelbestreifendienst zwischen
Tinsdal und dem Feuerschiff „Elbe 1“ wurde die „Wasserschutzpolizei
1“ vorgesehen, die als schnellstes Polizeiboot die 150 km lange
Strecke Hamburg – Feuerschiff „Elbe 1“ theoretisch
in 2 ½ bis 3 Stunden bewältigen konnte.
Erst seit 1974
werden die polizeilichen Aufgaben aufgrund des „Abkommens über
die wasserschutzpolizeilichen Zuständigkeiten auf der Elbe“
von der Wasserschutzpolizei Hamburg wahrgenommen, obwohl die Elbe
ab der Hafengrenze bei Tinsdal Hoheitsgebiet der Bundesländer
Schleswig-Holstein und Niedersachsen ist. Die drei Bundesländer
einigten sich auf eine Kostenbeteiligung im Verhältnis von je
2 Fünftel für Hamburg und Niedersachsen und 1 Fünftel
für Schleswig-Holstein. Bis heute hat Hamburg mit dem größten
deutschen Seehafen, der weltweit im Containerumschlag den 7. Platz
einnimmt, ein sehr hohes Interesse an der Sicherheit auf der Seeschifffahrtstraße
Elbe. Nur der störungsfreie Schiffsverkehr auf der Elbe garantiert
die dauerhaft hohe Wirtschaftskraft des Hamburger Hafens und damit
der gesamten Stadt.
Einsatztaktische,
personelle und wirtschaftliche Überlegungen der Leitung der Wasserschutzpolizei
führten zur Aufteilung des Einsatzgebietes Unterelbe. Während
im Abschnitt von St. Margareten (nahe Brunsbüttel) bis zum früheren
Feuerschiff „Elbe 1“ bzw. zur heutigen Ansteuerungstonne
„Elbe“ das Wasserschutzpolizeirevier Cuxhaven zuständig
wurde, erfolgte die Betreuung der Unterelbe vom Hamburger Hafen bis
zur Reviergrenze bei St. Margareten durch den Unterelbestreifendienst
des Wasserschutzpolizeikommissariats 1 (WSPK 1, früher WSR 8).
Die Wasserschutzpolizei setzte dafür im wesentlichen zwei Streckenboote
ein. Von Cuxhaven wurde zunächst die „WS 12“ eingesetzt,
während die „WS 1“ ihren Stützpunkt am WS-Revier
Waltershof hatte. Bei Ausfall des originär dort eingesetzten
Streifenbootes in Cuxhaven wurde die „WS 1“ jeweils nach
dorthin abgeordnet, um die Präsenz auf der Nordsee durch ein
großes Küstenstreifenboot aufrecht zu erhalten.
Einen
Höhepunkt in der Dienstzeit dieses Schiffes stellt sicherlich
die Mitwirkung an den polizeilichen Maßnahmen bei den Segelwettbewerben
der Olympischen Spiele 1972 in Kiel dar.Als ein Problem im täglichen
Dienst stellte sich immer wieder der Antrieb der „WS 1“
dar. Bei Streifenfahrten im Unterelberaum wurde das Boot meist mit
nur geringer Geschwindigkeit gefahren. Dieses wirkte sich nachteilig
auf die Abgaslader der Motoren aus, die sich als äußerst
reparaturanfällig herausstellten. Daher entschloss man sich,
die Abgaslader auszubauen und das Schiff mit einer reduzierten Maschinenleistung
statt ursprünglich 2 x 820 PS nunmehr mit 2 x 465 PS zu betreiben.
Angesichts des eingeschränkten Einsatzgebietes war die Höchstgeschwindigkeit
von 16 kn. statt wie bisher 22 kn. ausreichend. Die Besatzung der
„WS 1“ bestand jetzt regelmäßig nur
aus 4 Mann.
Foto „Wasserschutzpolizei
1“ querab Övelgönne
im Herbst 1983 Foto: WSR 8
Nach
der 1991 getroffenen Entscheidung über den Bau eines neuen Küstenstreifenbootes,
das auf den Namen „Bürgermeister Brauer“ und als
Flaggschiff traditionell „WS 1“ getauft wurde, musste
unsere alte „1“ ihren Namen hergeben und wurde in „Wasserschutzpolizei
3“ umbenannt, da auch die „WS 2“ für einen
weiteren Neubau („Bürgermeister Weichmann“) vorgesehen
war. Nach Meinung vieler Kollegen der Wasserschutzpolizei, die auf
der alten „1“ gefahren sind, ist sie auch weiterhin ein
„Schiff mit Seele“ und behielt ihrer Erinnerung den Nimbus
des Flaggschiffes der Hamburger Wasserschutzpolizei. Nach Indienststellung
der neuen „WS 2“ („Bürgermeister Weichmann“)
im Jahr 1995 wurde die „WS 3“ zunächst nur noch
als Reserveboot verwendet, das im Falle eines Werftaufenthalts eines
der neuen Boote eingesetzt werden konnte.
Seit
1991 ist die „Bürgermeister Brauer“ die neue „WS
1 Foto: Fassmer-Werft
So
kam die „WS 3“ noch zu Einsatzfahrten auf der Unterelbe und
zu einer länger andauernden Verwendung am WSR 4 in Cuxhaven bis
sie dann am 1. Oktober 1996 endgültig außer Dienst gestellt
wurde.

„WS 3“ im Winter 1995
am WSPK 1 (Waltershof) Foto:Ralph Durhack, Neukloster
Es dauerten
die langwierigen Verhandlungen zur Übernahme der „WS 3“
bis in den Sommer des folgenden Jahres. So lange lag dieses Schiff
an der Pontonanlage Entenwerder bei der Dienststelle „Wasserfahrzeuge
und nautisches Gerät“ der Landespolizeiverwaltung.
Am 1. Juli 1997 schließlich konnten wir das Schiff für
das MUSEUM DER ARBEIT übernehmen, um es als Dauerleihgabe des
Museums zu erhalten und zu betreiben. Dieses schöne Schiff wurde
am 30. August 1997 von uns entsprechend seinem alten Funkrufnamen
„ELBE 1“ umbenannt.
Technische
Daten:
Unterelbestreifenboot „Wasserschutzpolizei 3
| Fahrzeugart: |
Seeberufsgenossenschaft-Sonderfahrzeug |
Unterscheidungssignal: |
DBJC |
| Werft: |
Schiffswerft
Ernst Menzer, Hamburg-Bergedorf |
| Baujahr: |
1965 |
| Länge: |
32,35 m |
| Breite: |
5,40 m |
| Tiefgang: |
1,70 m |
| BRT: |
113,57 |
| Maschine: |
2 MWM V 16-Dieselmotoren
1 Hilfsdiesel |
| Leistung: |
2 x 343 kW
(2 x 465 PS) |
| Geschwindigkeit: |
16 Knoten |
| Tankinhalt
Treibstoff: |
8.000 l Diesel
(Radius 700 sm) |
| Tankinhalt
Frischwasser: |
2.000 l |
| Ausrüstung: |
Kreisel-
und Magnetkompass, Radar, Seefunk,
Polizeifunk, Schlauchboot mit 25 PS-Motor
2 Hydraulikkräne für Schlauchboot
Anlasskompressor
Küche, Toiletten |
| Fahrtgebiet: |
Unterelbe,
Hoheitsgewässer mit angrenzenden
Gebieten der Nordsee (Küstenmeer) |
| Besatzung: |
4 Personen |
| Außerdienststellung: |
Oktober 1996 |
Nach
oben
Geschichte
- MB „Alfred
Wachholz („ELBE 27“)
ex. „Wasserschutzpolizei 27“ (1959 - 1992)

Schiffsstempel des Museumsschiffes ELBE 27
Ende
der 50er Jahre wurde für die Hamburger Wasserschutzpolizei bei der Menzer-Werft
in Hamburg-Bergedorf eine Serie von 10 typgleichen Barkassen mit Dieselmotoren,
sogenannte leichte Hafenstreifenboote, als Ersatz für die bis
dahin eingesetzten Dampfbarkassen gebaut. Es handelte um die Boote
| |
Baunummer |
Baujahr |
Bemerkungen |
| WS
14 |
413 |
1959 |
|
| WS17 |
414 |
1959 |
|
| WS18 |
415 |
1958/59 |
|
| WS27 |
416 |
1959 |
Außerdienststellung
Juni 1992 (zuletzt Reserve LPV 24) |
| WS29 |
417 |
1959 |
|
| WS21 |
420 |
1961 |
|
| WS24 |
421 |
1961 |
Außerdienststellung
2003 (Zuletzt WSPK 2) |
| WS30 |
422 |
1961 |
|
| WS31 |
423 |
1961 |
|
| WS32 |
424 |
1961 |
|

Stapellauf „Wasserschutzpolizei
27“ im November 1959 |

Probefahrt im Schleusengraben, Hamburg-Bergedorf
|
Verschiedene Boote
dieses Typs erhielten voneinander abweichende Ausstattungen. So wurden
z.B. die „Wasserschutzpolizei 17“, die im Bereich der
Unterelbe eingesetzt wurde, im Heck weitgehend mit einem geschlossenen
Deck gebaut und mit für diesen Bereich notwendiger Ausrüstung
ausgestattet. Neben einem Schlauchboot auf diesem Heck bestand diese
Ausstattung aus einer Rettungsinsel. Immer wieder wurden diese Boote
im Laufe ihrer Dienstzeit modernisiert und teilweise auch umbenannt.
Die Wasserschutzpolizei konnte auf diesem Wege relativ kostengünstig
auf die Veränderung von Aufgaben und damit verbundene Organisationsanpassungen
reagieren. Veränderte Ausrüstungsvorschriften und Sicherheitsanforderungen
wurden bei der Modernisierung jeweils berücksichtigt. auch zuletzt
die Änderung des optischen Erscheinungsbildes von ehemals grau-schwarzem
zum heute üblichen weiß-blauen Anstrich gingen nicht spurlos
an diesen Polizeibooten vorüber.
"WS 17“ mit zusätzlicher
Ausstattung
|

"WS 30“ auf Streifenfahrt
|
Die
„Wasserschutzpolizei 27“ mit ihrem Polizei-Funkrufnamen
„Elbe 27“ wurde an verschiedenen Wasserschutzpolizeirevieren
im Hamburger Hafen bis hin zum Revier in Lauenburg auf der Oberelbe
eingesetzt. Diese Boote nahmen vielfältige polizeiliche Aufgaben
wahr: von Streifen-fahrten, Transport von Polizeikräften zum
Einsatzort (häufig Schiffe, die an den Pfählen lagen), Absperrungen
und Sicherung von Gefahrenstellen auf dem Wasser, Rettung von Personen
und Bergung von Leichen bis hin zu Eskortierung von Staatsgästen.
Besonders in engen Hafenbecken sind die leichten Hafenstreifenboote
mit ihrem schmalen Rumpf und dem Verstellpro-peller ein sehr wendiges
Einsatzmittel, das den Anforderungen der Wasserschutzpolizei über
lange Zeit gerecht wurde.
Bild:
WS 27“ noch im Originalzustand vor der Modernisierung
Traurige
Höhepunkte
in der Dienstzeit der „Wasserschutzpolizei 27“ waren die
Einsätze anlässlich der Flutkatastrophe am 16./17. Februar
1962 oder der Untergang der Barkasse „Martina“ auf der
Norderelbe nach Kollision mit einem Schubverband am 2. Oktober 1984.
Die
„27“ wurde später zum Radar-Schulungsboot der Wasserschutz-polizeischule
umgebaut und hat dort bei der Ausbildung von Polizeibeamten der Wasserschutz-polizeien
aller Bundesländer eine nicht unwesentliche Rolle gespielt bis
sie durch einen Radarsimulator ersetzt wurde. Trotz mehrfacher Modernisierungen,
zuletzt im Winter 1986/87 und der optischen Veränderung von grauen
zu weißen Aufbauten im Winter 1991/92, war die Barkasse nach
über 30 Jahren Polizeidienst technisch nicht mehr auf dem neuesten
Stand und entsprach nicht mehr den Anforderungen, die an ein polizeiliches
Einsatzmittel gestellt werden. Bis auf derzeit noch 2 Barkassen sind
alle Schiffe dieser Baureihe bereits ausgemustert, werden aber auch
von privaten Bootseignern noch gern gefahren.
„Wasserschutzpolizei
27“ im Einsatz beim Hafengeburtstag 1984
Leichtes
Hafenstreifenboot „Wasserschutzpolizei 27" Technische Daten
Werft:
Schiffswerft Ernst Menzer, Hamburg-Bergedorf
Baujahr: 1959
Länge: 18,17 m
Breite: 3,90 m
Tiefgang: 1,50 m
Maschine: MWM 8-Zylinder-Dieselmotor
Leistung: 173 KW (235 PS)
Geschwindigkeit: 11 Knoten
Außerdienststellung: Juni 1992 |
Seit
1993 aber hat diese Barkasse als Museumsschiff „Alfred Wachholz“
bei vielen Museumsstreifenfahrten mit maximal 20 Gästen und bei
Filmaufnahmen bewiesen, dass sie immer noch voll funktionstüchtig
ist.

Museumsschiff „Alfred Wachholz“ in Kiel-Holtenau beim
Jubiläum des Nord-Ostsee-Kanals 1995
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